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AKTUELL

Neue Anforderungen an Gebäudeschadstoff-Untersuchungen im Kanton Zürich- Ausweitung der Privaten Kontrolle

Im Kanton Zürich werden abfallrechtliche Belange im Zuge von Bauvorhaben weitestgehend in Eigenverantwortung durch befugte und akkreditierte Fachleute organisiert. Dieses bewährte System der "Privaten Kontrolle" (PK) ist gesetzlich in der Besonderen Bauverordnung I des Kantons Zürich (BBV I) festgelegt.

Nun weitet der Kanton Zürich die Private Kontrolle auf den Rück- und Umbau von Gebäuden aus, welche vor 1990 erstellt worden sind (PK 3.11). Damit tritt erstmals in der Deutschschweiz ein Instrumentarium in Kraft um den Umgang mit Gebäudeschadstoffen sowie die Verwertung und Entsorgung von sämtlichen beim Rückbau anfallenden Materialien (belastet und unbelastet) zu kontrollieren und zu erfassen.

Für diese Bauten ist bei einer Investitionssumme von mindestens 200'000 CHF ab 1.6.2018 eine vorgängige Gebäudeschadstoff-Untersuchung durchzuführen, deren Ergebnisse in einem Entsorgungskonzept zu beschreiben und inventarisieren sind. Die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Schadstoffuntersuchung und des Entsorgungskonzepts sind durch eine befugte Fachperson zu prüfen. In jedem Fall ist es zweckmässig, den Prüfbericht zusammen mit den Baugesuchsunterlagen einzureichen, damit das Ausschreibungsprojekt mit belastbaren Vorausmassen erstellt werden kann. Der Prüfbericht kann jedoch auch vor Baufreigabe nachgereicht werden.

Für Um- und Rückbauten mit einer Investitionssumme kleiner 200'000 CHF ist ebenfalls ein Entsorgungskonzept einzureichen. Dieses kann auch auf Basis einer im Internet zur Verfügung gestellten, vereinfachten Checkliste erstellt werden. Eine fachkundige Gebäudeschadstoff-Untersuchung bietet sich jedoch auch in diesem Fall an, um die fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten und den Personenschutz zu gewährleisten.

Das Vorgehen des Kantons Zürich bringt, trotz Einführung eines zusätzlichen Verfahrenschrittes im Planungsablauf, einige positive Aspekte mit sich. So werden erstmals qualitative Anforderungen an die Gebäudeschadstoff-Untersuchung von Behördenseite definiert, wo bisher viel "Handgestricktes" auf dem Markt war, und die sinnvollen Empfehlungen der Fachverbände FAGES, ASCA/VABS finden vermehrt praktische Anwendung.

Um Sie im Kanton Zürich auch weiterhin umfassend beraten zu können, haben wir uns weitergebildet, damit wir Ihnen die private Kontrolle gemäss § 4 BBV I im Fachbereich Rück- und Umbau anbieten können.
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