Hochwasserschutz
Hochwassersicher bauen ist Pflicht. Je nach Kanton ist das Schutzziel und die zulässigen Massnahmen unterschiedlich. Während z.B. im Kt. Aargau als Schutzziel für Neubauten das HQ100 (Hochwasser das statistisch 1 Mal in 100 Jahren vorkommt) gilt, müssen alle Neubauten im Kt. Zürich gegen das HQ300 (Hochwasser das statistisch 1 Mal in 300 Jahren vorkommt) geschützt werden. Bei Sonderrisiko-Objekten muss sogar das EHQ (Extremhochwasser) geprüft werden.
Für das Projekt eines Neubaus von 2 Mehrfamilienhäusern an der Affolternstrasse in Ottenbach ZH hat die EBERHARD & Partner AG neben der Baugrund- und Asbestuntersuchung auch ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Dadurch wird das Vorhaben auch gegen die zunehmend häufigeren Unwetterereignisse geschützt.
(Legende Foto: Gefahrenkarte Hochwasser (GIS-ZH), gelb - geringe Gefährdung, blau – mittlere Gefährdung)
Für das Projekt eines Neubaus von 2 Mehrfamilienhäusern an der Affolternstrasse in Ottenbach ZH hat die EBERHARD & Partner AG neben der Baugrund- und Asbestuntersuchung auch ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Dadurch wird das Vorhaben auch gegen die zunehmend häufigeren Unwetterereignisse geschützt.
(Legende Foto: Gefahrenkarte Hochwasser (GIS-ZH), gelb - geringe Gefährdung, blau – mittlere Gefährdung)