Skip to main content

AKTUELL

Hochwasserschutz

Hochwassersicher bauen ist Pflicht. Je nach Kanton ist das Schutzziel und die zulässigen Massnahmen unterschiedlich. Während z.B. im Kt. Aargau als Schutzziel für Neubauten das HQ100 (Hochwasser das statistisch 1 Mal in 100 Jahren vorkommt) gilt, müssen alle Neubauten im Kt. Zürich gegen das HQ300 (Hochwasser das statistisch 1 Mal in 300 Jahren vorkommt) geschützt werden. Bei Sonderrisiko-Objekten muss sogar das EHQ (Extremhochwasser) geprüft werden.

Für das Projekt eines Neubaus von 2 Mehrfamilienhäusern an der Affolternstrasse in Ottenbach ZH hat die EBERHARD & Partner AG neben der Baugrund- und Asbestuntersuchung auch ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Dadurch wird das Vorhaben auch gegen die zunehmend häufigeren Unwetterereignisse geschützt.

(Legende Foto: Gefahrenkarte Hochwasser (GIS-ZH), gelb - geringe Gefährdung, blau – mittlere Gefährdung)
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.